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Welpen sind neugierig, verspielt und manchmal unberechenbar. In ihrer Entdeckungsphase kann es schnell passieren, dass sie unbeabsichtigt Schäden anrichten oder Menschen verletzen. Eine Hundehalterhaftpflicht-Versicherung schützt Sie in solchen Fällen vor hohen Kosten und ist in manchen Bundesländern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Im Folgenden erfahren Sie, warum die Versicherung gerade für junge Hunde so wichtig ist, welche Besonderheiten es gibt und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.
Warum ist eine Hundehaftpflichtversicherung für Welpen sinnvoll?
Gerade junge Hunde und Welpen erkunden ihre Umgebung oft ohne Rücksicht auf Verluste. Ob zerbissene Schuhe, umgestoßene Gegenstände oder versehentliches Umwerfen einer Person: Die Schäden sind schnell angerichtet und können erhebliche finanzielle Folgen haben.
- Sachschäden: Ein neugieriger Welpe kann Möbel, Gartengeräte oder andere Gegenstände beschädigen.
- Personenschäden: Beim ungestümen Spiel kann der Hund eine Person umstoßen oder versehentlich beißen.
- Vermögensschäden: Kommt es durch einen Hund zu einem Autounfall oder einem versäumten Geschäftstermin, können Dritte finanzielle Einbußen erleiden.
Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für solche Schäden und verhindert, dass Halter:innen auf hohe Rechnungen sitzenbleiben. Da Welpen besonders lernbedürftig sind, ist der Schutz in diesem Alter unverzichtbar.
Tipp: Wählen Sie eine Versicherung mit einer hohen Deckungssumme, um auch größere Schadensfälle vollständig abzudecken. Mindestens 5 Millionen Euro sind empfehlenswert.
Spezielle Versicherungen für junge Hunde
Einige Versicherer bieten spezielle Tarife für Welpen und junge Hunde an. Diese Tarife berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse und Risiken, die mit jungen Hunden verbunden sind.
- Welpenschutz: Viele Versicherer bieten einen sogenannten Welpenschutz an, der bereits die ersten Lebensmonate abdeckt und oft kostengünstiger ist.
- Erweiterter Schutz: Überprüfen Sie, ob die Versicherung spezielle Schäden abdeckt, die durch das Verhalten junger Hunde häufig entstehen, wie z.B. das Kauen auf Möbeln.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die Versicherung eine umfassende Abdeckung für typische Welpen- und Jungtier-Verhaltensweisen bietet.
Übergang zu Erwachsenen Hunden
Wenn Ihr Welpe erwachsen wird, ändert sich mitunter auch sein Versicherungsbedarf. Vielleicht übernimmt Ihre Police bereits alle Eventualitäten, doch in einigen Fällen lohnt es sich, die Vertragskonditionen anzupassen:
- Anpassung der Deckung: Manchmal kann es sinnvoll sein, die Deckungssumme zu erhöhen, gerade wenn Ihr Hund größer oder aktiver wird.
- Längerfristiger Schutz: Gute Versicherer bieten Tarife, die sich flexibel an das Alter des Hundes anpassen lassen, ohne dass Sie extra kündigen oder neu abschließen müssen.
Achten Sie bei Vertragsschluss auf Policen, die diese Übergangsphase problemlos gestalten und nicht beim Erreichen eines bestimmten Alters plötzlich teurer werden oder Leistungen ausschließen.
Tipp: Wählen Sie eine Versicherung, die einfach an die veränderten Bedürfnisse Ihres Hundes angepasst werden kann, um langfristig gut abgesichert zu sein.
Worauf sollten Sie bei der Auswahl der Hundhalter-Haftpflichtversicherung achten?
Bei der Auswahl der richtigen Hundehaftpflichtversicherung für Ihren Welpen oder jungen Hund gibt es mehrere wichtige Faktoren zu berücksichtigen.
- Deckungssumme: Stellen Sie sicher, dass die Deckungssumme hoch genug ist, um größere Schadensfälle abzudecken.
- Selbstbeteiligung: Überlegen Sie, welche Selbstbeteiligung für Sie finanziell sinnvoll ist. Eine höhere Selbstbeteiligung kann die Prämien senken.
- Zusatzleistungen: Achten Sie auf Zusatzleistungen wie Mietsachschäden, Auslandsschutz und Deckschäden.

Tipp: Nutzen Sie Vergleichsportale, um verschiedene Tarife und Leistungen gegenüberzustellen und die beste Versicherung für Ihren Hund zu finden.
Wer braucht eine keine Hundhalter-Haftpflichtversicherung ?
Nicht jeder Hundebesitzer benötigt eine Hundehalterhaftpflichtversicherung. Wenn Sie jedoch in einem Bundesland leben, in dem die Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, oder wenn Ihr Hund zu den sogenannten „Listenhunden“ gehört, ist der Abschluss einer solchen Versicherung obligatorisch.
- Pflicht in bestimmten Bundesländern: In einigen Bundesländern Deutschlands ist die Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Eine Aufstellung über die Bundesländerspezifischen Regelungen finden Sie hier.
- Listenhunde: Für bestimmte Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden, ist eine Versicherung ebenfalls Pflicht. Diese Hunderassen werden aufgrund ihres potentiellen Gefahrenpotenzials besonders überwacht und ihre Haltung ist oft mit besonderen Auflagen verbunden.
Im Nachfolgenden eine Aufschlüsselung nach Bundesland:
Baden-Württemberg
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
Bayern
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
- Bandog
Berlin
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Tosa Inu
Brandenburg
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
- Tosa Inu
Bremen
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
Hamburg
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
Hessen
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
Mecklenburg-Vorpommern
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
Niedersachsen
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
Nordrhein-Westfalen
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
Rheinland-Pfalz
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
Saarland
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
Sachsen
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
Sachsen-Anhalt
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
Schleswig-Holstein
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
Thüringen
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
Besonderheiten und zusätzliche Regelungen
Einige Bundesländer haben zudem sogenannte „Verdachtsrassen“ oder „Hunde bestimmter Rassen“ eingeführt, bei denen die Haltung ebenfalls genehmigungspflichtig ist oder besondere Auflagen erfüllt werden müssen. Dies können neben den oben genannten Hunden auch Mischlinge aus diesen Rassen sein oder andere Rassen, die als besonders gefährlich eingestuft werden.