Das sind die gesetzlichen Vorschriften zur Hundehaftpflichtversicherung

So versicherst Du Deinen Hund

Haftpflichtversicherung: Pflicht in Mietwohnungen, Urlaubshotels und Hundeschulen.
OP-Versicherung: Empfohlen, um hohe OP-Kosten abzudecken – ab 20 Euro monatlich.
Krankenvollversicherung: Kann sich lohnen – prüfe die Vorgeschichte und rassetypischen Probleme Deines Hundes.

Die Anschaffung eines Hundes bringt viel Freude und Verantwortung mit sich. Zu dieser Verantwortung gehört auch das finanzielle Risiko, wenn ein Vierbeiner Schäden anrichtet oder Menschen verletzt. Eine Hundehaftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten – in einigen Bundesländern ist sie sogar verpflichtend. Hier lesen Sie, wie sich die Gesetzeslage in den verschiedenen Regionen Deutschlands unterscheidet, worauf Sie achten sollten und was es für Listenhunde bedeutet.

Das erwartet Sie in diesem Artikel!

Überblick über die gesetzlichen Vorschriften

In Deutschland sind die Vorschriften zur Hundehaftpflicht von Bundesland zu Bundesland verschieden. Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen haben eine allgemeine Versicherungspflicht für alle Hunde. In anderen Regionen – zum Beispiel in Bayern oder Baden-Württemberg – gilt diese Pflicht meist nur für bestimmte Hunderassen, die als potenziell gefährlich eingestuft werden.

  • Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen
    Für alle Hunde ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Oft gelten Mindestdeckungssummen von 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden.
  • Bayern und Baden-Württemberg
    Hier muss nur für bestimmte Rassen (sogenannte Listenhunde) eine Hundehaftpflicht abgeschlossen werden. Die Deckungssummen und genauen Auflagen variieren.

Wer seinen Hund in Bundesländern ohne generelle Versicherungspflicht hält, kann die Police zwar freiwillig abschließen, ist damit aber vor überraschend hohen Ansprüchen geschützt.

Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Ordnungs- oder Veterinäramt, welche Regelungen aktuell gelten. Viele Bundesländer aktualisieren ihre Bestimmungen in unregelmäßigen Abständen.

Zwei Rhodesian Ridgebacks spielen zusam.men im Freien, abgesichert durch eine Hunde-OP-Versicherung
Zwei Rhodesian Ridgebacks spielen zusammen im Freien, abgesichert durch eine Hunde-OP-Versicherung.

Was gilt für Listenhunde?

Als Listenhunde werden Hunderassen bezeichnet, die in manchen Bundesländern als gefährlich oder potenziell gefährlich eingestuft sind. Dazu zählen häufig American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier sowie Mischlinge dieser Rassen. Wer einen solchen Hund hält, muss in der Regel folgende Auflagen erfüllen:

  • Versicherungspflicht: Eine Hundehaftpflicht ist hier fast überall gesetzlich vorgeschrieben.
  • Leinen- und/oder Maulkorbpflicht: An öffentlichen Orten bestehen oft Verschärfungen, um das Unfallrisiko zu senken.
  • Sachkundenachweis: Viele Behörden verlangen einen Nachweis, dass der Halter in der Lage ist, den Hund verantwortungsbewusst zu führen.

Die genauen Vorgaben variieren stark zwischen den Bundesländern. In einigen Regionen werden weitere Hunderassen aufgelistet oder es werden sogenannte „Verdachtsrassen“ definiert.

Tipp: Machen Sie sich schlau, welche Rassen in Ihrem Bundesland als gefährlich eingestuft werden. Selbst Mischlinge können unter diese Regelung fallen.)

Welche Unterschiede gibt es bei Deckungssummen und Zusatzleistungen?

Viele Bundesländer schreiben Mindestdeckungssummen vor, häufig bei 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden. Wer auf Nummer sicher gehen will, wählt jedoch eine höhere Deckung. Schäden an Personen können schnell große Beträge verursachen – zum Beispiel bei einem langwierigen Krankenhausaufenthalt oder Verdienstausfällen.

  • Mietsachschäden: Einige Regionen verlangen, dass die Versicherung mögliche Schäden in Mietwohnungen übernimmt.
  • Auslandsschutz: Wer mit seinem Hund verreist, kann davon profitieren, wenn auch Vorfälle im Ausland abgedeckt sind.
  • Deckschäden: Bei ungewollten Deckakten kann eine Police einspringen, um Streitigkeiten und hohe Tierarztkosten zu verhindern.

Tipp: Prüfen Sie den Versicherungsvertrag genau und klären Sie, ob spezielle Leistungen wie Mietsachschäden oder Auslandsschutz enthalten sind.

Was ist bei Umzug oder Urlaub zu beachten?

Ein Umzug in ein anderes Bundesland kann bedeuten, dass sich die Vorschriften für Ihren Hund ändern. Möglicherweise benötigt er dort eine Hundehaftpflicht – oder die Deckungssumme muss höher sein. Auch ein temporärer Aufenthalt (etwa ein längerer Urlaub in einem anderen Bundesland) kann Einschränkungen mit sich bringen, wenn dort strengere Gesetze gelten.

  • Rechtzeitige Info: Holen Sie sich vorab Auskunft über die lokale Gesetzeslage.
  • Versicherungsunterlagen griffbereit: Haben Sie Nachweise über Ihre Police und deren Leistungsumfang, falls eine Kontrolle erfolgt.
  • Mögliche Anpassung: Wenn Ihr Hund in einem neuen Bundesland plötzlich als Listenhund gilt, erkundigen Sie sich, ob Änderungen oder weitere Auflagen erforderlich sind.

Wie bleiben Sie auf dem Laufenden?

Die Gesetzgebung zur Hundehaftpflichtversicherung wird in einigen Bundesländern immer wieder angepasst. Wer eine genauere Übersicht benötigt, sollte folgende Informationsquellen regelmäßig konsultieren:

  • Webseiten der Landesregierungen: Dort finden Sie meist aktuelle Verordnungen oder Merkblätter.
  • Kommunale Behörden: Die Ordnungsämter informieren häufig über lokale Auflagen, z. B. Leinenpflicht in bestimmten Parks.
  • Tierärzt:innen und Hundeschulen: Oft haben diese Stellen Informationen oder Broschüren mit den neuesten Regelungen.